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Urteil: 'Kameradronen sind Überwachungskameras'
25.10.2016 Der oberste Gerichtshof in Schweden beurteilt Kameradrohnen als datenschutztechnisch den Überwachungskameras gleichgestellt, wie Aftonbladet
meldet. Der Einsatz durch Makler, Gärtner oder etwa Journalisten im öffentlichen Raum wird somit verboten.


Weil das Urteil höchstrichterlich ist, scheint es wahrscheinlich, dass diese Rechtsauffassung auch Auswirkungen auf den europäischen Rechtsraum hat - und damit mittelbar auch auf deutsches und EU-Recht.

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