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E-Commerce: Zahl der Abmahnungen geht zurück

25.02.2016 Jeder fünfte befragte Händler ist von Abmahnungen betroffen. Das hat der Händlerbund in einer Umfrage unter knapp 300 deutschen Onlinehändlern herausgefunden. Die Zahl geht seit drei Jahren kontinuierlich zurück.

 (Bild: Alexas Fotos/Pixabay)
Bild: Alexas Fotos/Pixabay
Rund 20 Prozent der befragten Online-Händler haben 2015 eine Abmahnungen erhalten. Bei 29 Prozent war es mit einer nicht erledigt, sie erhielten bis zu fünf Abmahnungen in 2015. Die gute Nachricht dabei lautet: 2014 waren laut dem Händlerbund noch 29 Prozent aller Onlinehändler Relation Browser von Abmahnungen betroffen, 2013 sogar noch fast 60 Prozent. Vor allem das Wettbewerbsrecht machte den befragten Shopbetreibern zu schaffen. Fast zwei von drei der abgemahnten Händler haben aus diesem Grund eine Abmahnung erhalten. Darüber hinaus werden Verletzungen des Urheber- und Markenrechts am häufigsten abgemahnt (14 Prozent).

Um einem Gerichtsverfahren zu entkommen, unterzeichneten knapp 59 Prozent der betroffenen Online-Händler eine Unterlassungserklärung und 41 Prozent zahlten die geforderte Summe - ein deutlicher Anstieg zum Vorjahr (29 Prozent). Weitere Konsequenzen können der außergerichtliche Vergleich (21 Prozent) oder sogar die Gerichtsverhandlung, wie in sieben Prozent der Fälle, sein. 18 Prozent gaben sogar an, gar nicht reagiert zu haben.

Mehr als jede zweite Abmahnung kostete die Betroffenen mehr als 500 Euro. Für etwa 20 Prozent schlug die Abmahnung zum beispiel mit 1.000 bis 3.000 Euro zu Buche. Vor allem für kleinere Händler sind Abmahnungen mitunter nicht bezahlbar und existenzbedrohend. Die Mehrheit der Befragten zog daher einen Anwalt zu Rate oder ließ sich von einem Verband unterstützen.

Welche Abmahnfallen in diesem Jahr auf Onlinehändler warten, lesen Sie in der iBusiness-Analyse Zehn neue Rechtsfallen, die Onlineshop-Betreiber 2016 kennen müssen Relation Browser , und wie Sie Abmahnungen generell vermeiden, zeigen diese 15 Tipps Relation Browser .
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