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Wer mit seinen ABGs, der Widerrufsbelehrung oder den Produktbeschreibungen nicht ganz genau aufpasst, steckt schnell in der Abmahnfalle (Bild: RyanMcGuire/Pixabay)
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Wer mit seinen ABGs, der Widerrufsbelehrung oder den Produktbeschreibungen nicht ganz genau aufpasst, steckt schnell in der Abmahnfalle

Zwölf ECommerce-Rechtsfallen: Die neuen Jagdgründe der Abmahnanwälte 2015

04.12.2014 - EU-Verbraucherrichtlinie, neue Lebensmittel-Verordnung, Umsatzsteuer-Änderung: ECommerce-Händler haben zurzeit mit einer Gesetzesänderung nach der anderen zu kämpfen. Und alle haben eines gemein: Sie ziehen Abmahnanwälte magisch an. Damit Ihnen das im nächsten Jahr nicht passiert, haben wir erfahrene Juristen befragt. Diese 12 Top-Abmahnfallen müssen Sie 2015 unbedingt kennen.

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Die iBusiness-Handlungsmatrix zeigt, wie langfristig die vorgestellten Aufgaben angegangen werden müssen.
TL;DR
Mit dem Anwalt des Vertrauens den eigenen Webshop nochmals auf Herz und Nieren testen
Die juristische Unsicherheit im E-Commerce ist groß. Selten kamen so viele neue Gesetze für Onlineshops auf wie zurzeit. Im Juni 2014 trat die neue Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) der Europäischen Union in Kraft und sorgt noch immer für rechtliches Glatteis: Neue AGBs, neues Widerrufsrecht, neue Versandregelungen - die Liste der verpflichtenden Shop-Anpassungen ist groß. Aber nicht nur das. Viele rechtliche Grauzonen in dem Gesetz - zum Teil sind sie noch gar nicht entdeckt - bieten Abmahnern Potenzial. Während in den ersten Monaten nach Inkrafttreten noch Ruhe

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Neuer Kommentar  Kommentare:
Sandra Dennhardt
Von: Sandra Dennhardt ,  Triplesense Reply ,  Verbindungen
Am: 08.12.2014

Zu: Zwölf ECommerce-Rechtsfallen: Die neuen Jagdgründe der Abmahnanwälte 2015

Gibt es Abmahnungen in dem Fall, dass auf dem Button der Bestellbestätigung nur "Kaufen" steht? Denn im Leitfaden des BVDW ist "Kaufen" explizit als zulässig aufgeführt.
http://www.bvdw.org/mybvdw/media/download/bvdw-whitepaper-button-loesung.pdf?file=2333
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