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Abmahndeckelung für Urheberrechtsverletzungen ist jetzt Gesetz
28.06.2013 Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken , das unter anderem Massenabmahnungen wegen illegalem Downloads privater Internetnutzer eindämmen soll. Es sieht vor, den Streitwert bei Abmahnungen im Fall von Urheberrechtsverletzungen zu reduzieren.
Es gibt aber ein Schlupfloch für die Abmahnenden: Der Streitwert von 1.000 gilt nur, wenn er "nach den besonderen Umständen des Einzelfalls unbillig" ist. Das bedeutet, wenn 1.000 Euro als zu wenig angesehen werden, zum Beispiel weil jemand statt nur einem viele Musikdateien im Internet geteilt hat, kann auch eine Privatperson zu einer höheren Zahlung verpflichtet werden.
Laut einer Umfrage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) von Mitte 2012 wurden rund 6 Prozent aller Deutschen ab 14 Jahren schon einmal abgemahnt. Das sind rund 4,3 Millionen Menschen.
Stimmen zur Abmahndeckelung aus der Industrie:
Der Verband Bitkom sagte im Vorfeld dazu, er teile das politische Ziel des BMJ, der Grundlage für unseriöse Geschäftspraktiken den Boden zu entziehen und Missbräuche von wettbewerblichen wie urheberrechtlichen Abmahnungen zu beseitigen. "Gleichwohl muss es weiterhin möglich sein, mithilfe von Abmahnungen Anbieter zu einem regelkonformen Verhalten im Markt zu bewegen." Aber dieses "Mittel zur Vorbeugung kostenintensiverer gerichtlicher Streitigkeiten darf als solches weder entwertet noch abgestumpft werden."
Der Bundesverbands Musikindustrie (BVMI) kritisierte das neue Gesetz. Vorstandsvorsitzender Dieter Gorny beklagt: " Mit der sogenannten Abmahndeckelung wird die berechtigte zivilrechtliche Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen - und damit das wesentliche Mittel der Rechtsdurchsetzung - drastisch beschnitten. Das ist umso prekärer als auch Alternativen zur Abmahnung wie das Warnmodell politisch ausgebremst wurden."