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Vertragsgestaltung bei US-Clouds: Wenn US-Geheimdienste mitlesen

04.01.2012 Als Microsoft und Google im Sommer 2011 bekannt gaben, dass sie verpflichtet seien, Daten aus EU-Rechenzentren an US-Behörden weiterzugeben und dies auch schon getan hätten, lösten sie viel Aufregung aus. Insbesondere da die US-Unternehmen Microsoft zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser , Google zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser , Amazon zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser und Salesforce zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser hierzulande eine bedeutende Rolle im deutschen Cloud-Computing spielen.

Aufgrund der befürchteten Datenweitergabe sind viele deutsche Unternehmen verunsichert, ob sie Cloud-Angebote aus den USA nutzen können. Der Patriot Act ist zwar kein Grund, auf die Nutzung von US-Clouds gänzlich zu verzichten. Aber auf sorgfältig verhandelte Verträge sollte man zwingend achten, raten Experten.

"Probleme mit dem Datenschutz lassen sich am einfachsten vermeiden, wenn deutsche Unternehmen Cloud-Anbieter mit einer Auftragsdatenverarbeitung innerhalb einer EU-Cloud beauftragen", empfiehlt iX-Redakteurin Ute Roos ‘Ute Roos’ in Expertenprofilen nachschlagen . Das bedeutet, dass der Cloud-Provider die Daten nur im Auftrag und auf Weisung des Unternehmens verarbeitet. Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist aber weiterhin das Unternehmen. Diese Vorteile können Unternehmen und Cloud-Anbieter jedoch nur in Anspruch nehmen, wenn sie auch wirksam die Voraussetzungen für Auftragsdatenverarbeitung schaffen. Dazu müssen sie einen schriftlichen Vertrag schließen, der eine Reihe von Bestimmungen zu Datenschutz und Datensicherheit enthält. Nicht selten ist dieser Vertrag umfangreich und schwierig zu verhandeln.

Auch die Nutzung internationaler Clouds von US-Anbietern ist nicht ausgeschlossen, erfordert allerdings einiges an Nachforschungen und Geduld bei den Verhandlungen, etwa wenn es um Garantien seitens der US-Anbieter geht. Die Übermittlung von besonders schutzbedürftigen Informationen beispielsweise von Gesundheitsdaten ist aber in jedem Fall untersagt.

Die deutschen Datenschutzbeauftragten haben Ende September 2011 eine Orientierungshilfe veröffentlicht,
die auch eine Cloud-Nutzung außerhalb Europas vorsieht. Diese online herunterladbare Richtlinie zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser gibt Unternehmen künftig mehr Rechtssicherheit.
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Von: Der Ketzer
Am: 04.01.2012

Zu: Vertragsgestaltung bei US-Clouds: Wenn US-Geheimdienste mitlesen

Seit Jahren ist allgemein bekannt, dass die US-Geheimdienste schwerpunktmäßig Wirtschafts-Spionage betreiben.
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