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EuGH: Ebay muss stärker auf Markenrechtsverstöße reagieren

13.07.2011 Aus dem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofes (AZ C-324/09) zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser geht hervor, dass Ebay zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser für Markenrecht-Verstöße von Händlern haftet, wenn die Handelsplattform deren illegalen Angebote etwa mit Werbung aktiv unterstützt. Dies gilt auch dann, wenn Hinweise auf gefälschte Produkte ignoriert werden.

Nach Überzeugung des EuGH kann sich Ebay nicht auf Ausnahmeregelungen zur Verantwortlichkeit bei Markenrecht-Verstößen berufen, wenn es professionelle Händler beim Verkauf aktiv unterstützt. Eine aktive Rolle könne darin bestehen, die Präsentation der Verkaufsangebote zu optimieren oder diese Angebote mit Internetwerbung in Suchmaschinen zu fördern. Ebay könne sich in solchen Fällen Kenntnisse über die beworbenen Angebote verschaffen und müsse diese Möglichkeit auch nutzen, urteilte das Gericht.
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