Revolution deiner Product Data Journey – mit KI zu mehr Dateneffizienz, -qualität und Conversion-Uplifts Anmelden und live dabei sein
Anhand von Use Cases erfahren Sie, wie KI Produktdaten und -Assets entlang der Product Data Journey effizienter organisiert, qualitativ aufgewertet und einen Conversion-Uplift am Customer Touchpoint erzeugt.
Anmelden und live dabei sein
Countdown zur digitalen Barrierefreiheit – was 2025 auf Unternehmen zukommt Anmelden und live dabei sein
Barrierefreiheit ist keine unüberwindbare Hürde, sondern ein echter Erfolgsfaktor für die digitale Zukunft. Erfahren Sie, wie Sie Barrierefreiheit 2025 souverän angehen können und dabei auch noch davon profitieren!
Anmelden und live dabei sein
Setzt sich das Erlöschen von Einwilligungen auch an anderen Gerichten durch, hat dies künftig gravierende Auswirkungen auf die Direktmarketing-Branche. (Bild: pixelio.de/ 	www.JenaFoto24.de)
Bild: PIXELIO/ www.JenaFoto24.de
Setzt sich das Erlöschen von Einwilligungen auch an anderen Gerichten durch, hat dies künftig gravierende Auswirkungen auf die Direktmarketing-Branche.

Gefährliche Urteile: Wenn die Marketing-Permission erlischt

01.02.2012 - Es ist schwer genug, für Permission-Marketing eine rechtlich einwandfreie Einwilligung der potenziellen Kunden zu generieren. Doch die kann erlöschen, sagen Gerichte. Fatal für die Zukunft. Doch es gibt Hoffnung. Und Dinge, die Unternehmen tun können.
von sb
Die Werbung per Telefon, Fax oder E-Mail bedarf einer ausdrücklichen Einwilligung des Empfängers. Dies gilt im B2C-Bereich genauso wie für geschäftliche Kunden. Nur für die Telefonwerbung genügt im B2B-Marketing eine "mutmaßliche Einwilligung". Wer also im Streitfall nicht beweisen kann, dass sich der Empfänger mit dem Anruf, dem Fax oder der Werbe-Mail einverstanden erklärt hat, setzt sich dem Risiko von Abmahnungen aus.

Uneinigkeit unter den Gerichten: Erlöschen von Werbe-Einwilligungen

Einige Gerichte haben Unternehmer wegen unerlaubter EMail-Werbung zur Unterlassung verurteilt - obwohl diesen eine Einwilligung des Empfängers vorlag. Die Begründung: Die erteilte Einwilligung sei dur

Premium-Inhalt

Dieser Premium-Inhalt war am Erscheinungstag für Basis-Mitglieder öffentlich abrufbar. Wenn Sie diesen Beitrag jetzt abrufen möchten, werden Sie einfach Premium-Mitglied - aktuell mit bis zu 50% Preisvorteil!

Premium-Mitglied werden Login
Neuer Kommentar  Kommentare:
Schreiben Sie Ihre Meinung, Erfahrungen, Anregungen mit oder zu diesem Thema. Ihr Beitrag erscheint an dieser Stelle.
alle Veranstaltungen Webcasts zu diesem Thema:
Dienstleister-Verzeichnis Agenturen/Dienstleister zu diesem Thema: