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BGH-Urteil bedeutet kein Ende des Permission-Marketings

18.07.2008 - Für Verwirrung in der Branche sorgt ein brandaktuelles Urteil des BGH über EMail-Marketing. Die Richter standen vor der Frage, ob Gewerbetreibende an EMail-Adressen mailen und an Faxnummern faxen dürfen, die sie online gefunden haben. Die Richter entschieden in den beiden Fällen einmal positiv und einmal negativ - und sorgten für Missverständnisse im Blätterwald.

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Am: 18.07.2008

Zu: BGH-Urteil bedeutet kein Ende des Permission-Marketings

Man kann sich nur fragen, was Unternehmen und auch Vereine umtreibt, freundliche Anfragen von Kunden bzw. Geschäftspartner und Interessenten als belästigend zu werten und dagegen vor Gericht anzugehen.

Unternehmen und auch der BGH wären gut beraten, nicht primär auf den Inhalt der Mitteilung abzustellen, sondern auf die Methodik der Angebote oder Anfragen.

Individuelle Anfragen sollten per e-mail oder Fax generell erlaubt sein. Massenweise versandte e-mails oder Faxe nicht, selbst wenn sie als "personalisiert" sich als individuelle Anfragen tarnen. Genauso ist auch die gängige Definition von "spam".

Das Werkzeug "e-mail" droht durch "spam" kaputtgemacht zu werden. Paradoxerweise hilft nun gerade die Berichterstattung über das BGH-Urteil dabei, weil Spammer sich z.B. auf die dpa-Meldung zum BGH-Urteil, die heute erschienen ist, berufen werden.

Hans-Peter Oswald
domainregistry.de
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