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Analyse: Warum der Anti-Hasskommentar-Gesetzentwurf nichts taugt

15.03.2017 Hasskommentare sind ekelhaft. Wer sie veröffentlicht, sollte gestoppt werden. Ein Anliegen, das Justizminister Heiko Maas (SPD) mit seinem gerade vorgestellten Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Hassnachrichten zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser verfolgt. Nur leider taugt der Entwurf nichts. Im Gegenteil. Das Gesetz wäre eine Bedrohung für die Meinungsfreiheit.

Dominik Grollmann, iBusiness-Analyst (Bild: Dominik Grollmann)
Bild: Dominik Grollmann
Dominik Grollmann, iBusiness-Analyst
Fake News und Hasskommentare sind eine der widerlichsten Entwicklungen der jüngsten Zeit. Das ungebremste Schüren von Angst, Hass und Gewalt ist zur größten und realsten Gefahr westlicher Demokratien geworden. Wie konkret diese Bedrohung inzwischen ist, zeigen nicht nur die Entwicklungen in den USA oder der Türkei. Es reicht schon der Blick in eine beliebige Kommentarspalte eines deutschen Online-Mediums, damit einem Angst und Bange wird (siehe iBusiness: Wie Fake News wirklich wirken - und was dagegen hilft Relation Browser ).

Zweifelsohne ist Social Media an dieser Radikalisierung beteiligt. Stammtischparolen gab es schon immer. Durch Social Media bestimmen sie aber plötzlich ernsthafte Debatten und das Meinungsbild. Egal wie besoffen der Kommentator ist. Es steht außer Zweifel, dass diese Entwicklung ungesund ist.

Das ist passiert

Trotzdem ist der Gesetzesentwurf, den Justizminister Heiko Maaß ‘Heiko Maaß’ in Expertenprofilen nachschlagen (SPD) nun zur Bekämpfung von Hatespeech vorgelegt hat, falsch. Er wird nicht funktionieren. Und die Gefahr ist groß, dass er die Lage sogar verschlimmern wird. Der Entwurf zur "Bekämpfung von Hasskriminalität und strafbaren Falschnachrichten zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser " sieht folgendes vor:
  • Feste Fristen: Die Unternehmen sollen verpflichtet werden, offensichtlich strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde zu löschen oder zu sperren. Für weniger offensichtliche, aber trotzdem strafbare Fälle ist eine Frist von längstens sieben Tagen vorgesehen.

  • Hohe Geldbußen: Internetkonzerne müssen sich dem Gesetzentwurf zufolge auf hohe Geldbußen von bis zu 50 Millionen Euro einstellen.

  • Verantwortlichkeit offenlegen: Aber nicht nur die Unternehmen, auch die verantwortlichen Manager sollen haftbar gemacht werden. Ihnen drohen Bußen in Höhe bis zu fünf Millionen Euro.

Das spricht dafür

Eine schnelle Reaktion und harte Strafen sind erfreulich. Gerade die virale Verbreitung innerhalb von Social-Media-Netzwerken erfordert Schnelligkeit. Alles andere wäre sinnlos.

Auch die Stoßrichtung ist nicht falsch: Schließlich verdienen Facebook und Co. derzeit im Zweifel mit der Verbreitung von Fake News und Hasskommentaren auch noch viel Geld. Das muss man nicht tolerieren. Das muss man ausschließen.

Zuletzt ist das Gejammer unerträglich, die Betreiber würden lediglich eine technische Plattform bereitstellen. Wer eine Technik bereitstellt, muss auch Verantwortung übernehmen.

  • Wer ein Auto abstellt, muss es abschließen, damit keine Kindern damit fahren können.
  • Wer Arzneimittel herstellt, darf sie nicht jedermann verkaufen.
  • Wer Waffen besitzt, darf sie nicht herumliegen lassen.
  • Und wer ein Massenmedium bereitstellt, muss Missbrauch ausschließen. Das gilt auch für Facebook, Twitter und Co.
Also doch alles richtig beim jüngsten Gesetzesentwurf? Leider nein.

Das spricht dagegen

Ein einziges Argument. Es ist von solchem Gewicht und Wert, dass jede Beschädigung unerträglich wäre: Es geht um die Meinungsfreiheit. Mit dem von Maas vorgelegtem Papier wäre sie nicht nur bedroht, sie käme unter die Räder. Die Konstruktionsfehler des Entwurfs:

  • Einseitige Strafandrohung: Teuer und gefährlich kann es für ein Unternehmen nur werden, einen Kommentar NICHT zu entfernen. Dagegen gibt es keinerlei Schutz für die freie Meinungsäußerung. Entsprechend gilt für Netzbetreiber: Meinung löschen ist risikolos, Meinung zulassen gefährlich.

  • Inkompetente Prüfer: Die Prüfung im Unternehmen obliegt - ja, wem eigentlich? In letzter Instanz dem als Verantwortlichen benannten Manager. Nur: Über welche Kompetenz verfügt er? Und nach welchen Kriterien entscheidet der? Vermutlich nach betriebswirtschaftlichen. Also wird er das Risiko minimieren wollen.

  • Unklare Kriterien: Man kann ihm daraus auch keinen Vorwurf machen. Die juristische Bewertung eines Streitfalls ist alles andere als einfach. Ein Richter kann zu einer vollkommen anderen Bewertung gelangen, als der mit der Erstprüfung betraute Manager. Kein Richter oder Staatsanwalt würde es sich aber gefallen lassen, innerhalb so kurzer Zeit entscheiden zu müssen.

Im Zweifel wird also lieber ein Kommentar zu viel, als einer zu wenig gelöscht. Im Zweifel für's Löschen - genau dieses Motto ist für ein so hohes Gut wie die Meinungsfreiheit nicht akzeptabel.

Das wird passieren

Würde das Gesetz so umgesetzt, wie es jetzt vorgestellt wurde, würden gewinnorientierte Unternehmen nach rein betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten darüber entscheiden, was unter Meinungsfreiheit fällt - und im Zweifel großzügig dagegen entscheiden.

Eine für das Gemeinwohl bedeutende Frage würde auf die Schultern von Unternehmen übertragen, die weder in der Lage sind darüber zu entscheiden, noch an einer Klärung interessiert sind, noch eine Kompetenz darin haben.

Das Instrument ließe sich zur Unterdrückung von Meinung missbrauchen: Missliebige Kommentar werden massenhaft gemeldet, um das Unternehmen unter Druck zu setzen.

Wenn dagegen der eigene Kommentar betroffen wäre, ist der Beweis für die Unterdrückung von Meinungen Andersdenkender erbracht.

Radikale Meinungen würden weder aufhören noch berichtigt; sie würden einfach auf Plattformen veröffentlicht, die sich der deutschen Justiz entziehen.

Unterm Strich würden mit dem Gesetzesentwurf wohl eher radikale Weltbilder befeuert, zugleich aber das hohe Gut der Meinungsfreiheit ernsthaft beschädigt. Eine denkbar schlechte Kombination aller vermeidbaren Übel.
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