Steuerrecht für Onlinehändler ändert sich 2014
Besonderer Handlungsbedarf besteht, wenn der Abnehmer oder Lieferant die Ware selbst über die Grenze befördert - beispielsweise mit einem eigenen Lieferdienst. Während zurzeit noch eine Unterschrift bei der Abholung als Nachweis genügte, muss ab 1. Januar 2014 die Ankunft der Ware im EU-Ausland durch den Empfänger bescheinigt werden. Eine Alternative zur sogenannten 'Gelangensbestätigung' gibt es in diesem Fall nicht. Hier müssen sich Händler
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