Anmelden und live dabei sein
Anmelden und live dabei sein
Steuerrecht für Onlinehändler ändert sich 2014
Besonderer Handlungsbedarf besteht, wenn der Abnehmer oder Lieferant die Ware selbst über die Grenze befördert - beispielsweise mit einem eigenen Lieferdienst. Während zurzeit noch eine Unterschrift bei der Abholung als Nachweis genügte, muss ab 1. Januar 2014 die Ankunft der Ware im EU-Ausland durch den Empfänger bescheinigt werden. Eine Alternative zur sogenannten 'Gelangensbestätigung' gibt es in diesem Fall nicht. Hier müssen sich Händler
Mitglied werden und kostenfrei lesen.
Sie können diesen Artikel als iBusiness Basis-Mitglied kostenfrei lesen.
Premium-Mitglied werden Login