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Amazon wegen Verbraucher-Irreführung verurteilt
04.04.2023 Marktplätze haften für falsche Angebote: Das Landgericht München hat es Amazon untersagt, zusammen mit dem Verkauf von Mobiltelefonen auf dem Amazon-Marktplatz Geräteversicherungen anzubieten, bei welchen ein Versicherungsschutz für Mobilfunkgeräte nicht vorgesehen ist.
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Da erst nach dem Anklicken mehrerer Links im "Kleingedruckten" zu erkennen war, dass der Versicherungsschutz keine Mobilfunkgeräte umfasste, war das Angebot - so das Gericht - irreführend. Das Spannende sei die Verantwortung des Marktplatzes für die fehlerhafte Produktkombination des Verkäufers, so VSB-Syndikusrechtsanwalt Jochen Weisser
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