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Vorratsdatenspeicherung: Google sorgt mit Android-Datensammelwut für Ärger

04.07.2016 Android-Mobiltelefone sorgen mit einer Datensammelfunktion für Ärger: Das Betriebssystem übermittelt sämtliche gewählte Telefonnummern mitsamt Datum, Uhrzeit und Dauer an die Google-Zentrale. Datenschützer sprechen von einer "privaten Datenvorratsspeicherung" - und vermuten gar eine Straftat.

 (Bild: HTC)
Bild: HTC
Laut dem IT-Sicherheitsportal Mobilsicher.de zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser lässt sich Google in seiner neuesten Datenschutzerklärung das Recht einräumen, sämtliche "Telefonnummern, die Anrufernummer, Weiterleitungsnummern, Datum und Uhrzeit von Anrufen, Dauer von Anrufen, SMS-Routing-Informationen und Art der Anrufe" zu sammeln und zu eigenen Zwecken auszuwerten.

Dabei werden auch Telefonate festgehalten, die nicht über das öffentliche Telefonnetz sonder beispielsweise über VoIP oder Video geführt werden. Ebenfalls betroffen sind SMS-Nachrichten. Die Redakteure konnten zudem feststellten, dass sich Google dieses Recht nicht nur auf dem Papier einräumen lässt, sondern tatsächlich nutzt. Android-Geräte nehmen "in direktem zeitlichen Zusammenhang mit Anrufen Kontakt zu Googles Servern auf", so die Redaktion. Welche Daten dabei genau übermittelt werden ist unklar, da die Übertragung verschlüsselt ist. Die in der Datenschutzerklärung eingeräumten Rechte legen jedoch nahe, dass es sich um die Metadaten der Verbindungen handelt,

Dieses Vorgehen stößt auf große Kritik unter Datenschützern. So erklärte der frühere Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar ‘Peter Schaar’ in Expertenprofilen nachschlagen gegenüber Mobilsicher.de, er könne keine eine gesetzliche Befugnis erkennen, Verbindungsdaten umfassend zu sammeln und zu verarbeiten. Insbesondere liegt jedoch keine "wirksame Einwilligung" der Android-Nutzer vor. Dazu sei die Datenschutzerklärung zu unklar und die Abgabe erfolge nicht freiwillig, da man ohne Einwilligung sein Smartphone in Betrieb setzen könne. Gänzlich unmöglich sei es zudem, im Namen der betroffenen Dritten einzuwilligen, deren Daten (Telefonnummern) ebenfalls übermittelt würden.Es könnte sogar eine Straftat vorliegen, wenn der Konzern das Fernmeldegeheimnis verletzte, meint Schaar.

Ein Google-Sprecher hat inzwischen erklärt zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser , die Verbindungsdaten würden verarbeitet, "um Dienste zu verbessern" und "ihre Funktion und Sicherheit zu gewährleisten". So könne die Telefon-App von Android-Geräten etwa unbekannte geschäftliche Telefonnummern für den Nutzer identifiziert. Daten würden zudem nur dann gespeichert, "wenn Google-Apps und -Dienste verwendet werden". Etwas anderes hatte allerdings auch niemand behauptet.
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