Dossier Paid Content Zum Dossier Paid Content
Wer nutzt Bezahlinhalte im Internet? Welche Inhalte werden bevorzugt gekauft und abonniert? Wie hoch ist die Ausgabebereitschaft für Paid-Content?
Zum Dossier Paid Content
Holen Sie sich Ihre 'iBusiness Executive Summary' kostenlos iBusiness-Newsletter mit Executive Summary abonnieren
Abonnieren Sie den den iBusiness Newsletter und bekommen Sie wöchentlich die umfassende 'iBusiness Executive Summary' kostenlos zugemailt: .
iBusiness-Newsletter mit Executive Summary abonnieren
Justiz

EU verschiebt Lieferkettengesetz

03.04.2025 Das Europäische Parlament hat die Fristen für das europäische Lieferkettengesetz um ein Jahr verschoben: auf 2028 für Unternehmen mit mehr als 3000 Beschäftigten und auf den 26. Juli 2027 für die Länderparlamente zur Umsetzung in nationales Recht.

Das Europäische Parlament hat eine Fristverlängerung für das Lieferkettengesetz beschlossen. (Bild: Unsplash / pixabay.com)
Bild: Unsplash / Pixabay
Das Europäische Parlament hat eine Fristverlängerung für das Lieferkettengesetz beschlossen.
Zur Begründung der Fristverlängerung verlautbart das Europäische Parlament zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser , diese seien "Teil der Bemühungen, Bürokratie und Hürden für Unternehmen abzubauen" zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser . Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser hat mit dieser Entscheidung nichts zu tun. Es gilt ganz unabhängig davon. Allerdings ist der neue Bundestag dazu verpflichtet, das EU-Lieferkettengesetz bis zum 26. Juli 2027 in deutsches Recht zu formen.

Wie genau das dann aussehen und welche Unterschiede es zum jetzigen LkSG geben wird, steht noch nicht fest. Zu rechnen ist aber damit, dass es auf eine Vereinfachung hinauslaufen wird, eben wegen dem versprochenen Bürokratieabbau durch EU und die deutschen Koalitionswilligen gleichermaßen.

Im Einzelnen sieht die Verschiebung - die bis zur "formellen Zustimmung" des EU-Rates noch nicht final beschlossen ist - so aus:

  • Bis zum 26. Juli 2027 haben die Mitgliedsstaaten nun Zeit, um die EU-Vorschriften zu nationalen Gesetzen werden zu lassen.
  • Ab 2028 müssen EU-Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten sowie alle Nicht-EU-Unternehmen, die mehr als 900 Millionen Euro jährlich umsetzen, das europäische Lieferkettengesetz einhalten.
  • Diese neue Frist gilt auch für Unternehmen mit mehr als 250 MitarbeiterInnen.
  • Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen haben dafür bis 2029 Zeit.
Neuer Kommentar  Kommentare:
Schreiben Sie Ihre Meinung, Erfahrungen, Anregungen mit oder zu diesem Thema. Ihr Beitrag erscheint an dieser Stelle.
alle Veranstaltungen Webcasts zu diesem Thema:
 (Michael Sahlender)
Bild: Michael Sahlender
Michael Sahlender
(Mirakl)

Best Practices: Selbst Marktplatz werden - Von Douglas, Home24, Conrad Electronic lernen

Wie der Sprung zum eigenen Marktplatz gelingt und welche Schritte Sie für den Launch eines eigenen Marktplatzes berücksichtigen müssen, zeigt Ihnen dieses Webinar anhand von Best Practices erfahrener Unternehmen.

Dienstleister-Verzeichnis Agenturen/Dienstleister zu diesem Thema: