ECommerce-Recht: Irreführende Gesamtnote darf nicht den Shop schmücken
14.08.2017 Onlinehändler dürfen nicht die Bewertungen ihrer verschiedenen Verkaufskanäle (wie Shop, Facebook , Amazon-Marktplatz ) zu einer Gesamtbewertung zusammenfassen und wie eine Bewertung des Onlineshops aussehen lassen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Köln (33 O 159/16) hervor.