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Trotz unsicherer Verschlüsselung: Regierung will De-Mail per Gesetz durchboxen
20.03.2013 Obwohl der aktuelle De-Mail-Standard teilweise als ungeeignet für die Übermittlung sensibler Daten eingestuft wird, will die Regierung das Verfahren mittels Gesetz auf den Weg bringen. Das berichtet Spiegel Online .
"Das System hat keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und ist daher für sensible Steuer-, Sozial- und Justizdaten ungeeignet. Hier kann unverschlüsselte Datenübertragung fahrlässiger Geheimnisverrat sein, der nach § 203 StGB mit Gefängnis geahndet wird", zitiert Spiegel Online Verschlüsselungsexperte Karsten Nohl .
Im geplanten E-Government-Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften wird festgeschrieben, dass die Übertragung von Steuergeheimnissen per De-Mail legal und sicher ist. Allerdings heißt es in der Abgabenordnung auch, dass etwa die Finanzbehörde Daten, die dem Steuergeheimnis unterliegen, "mit einem geeigneten Verfahren verschlüsseln" müssen. Nun soll in diese Abgabenordnung um folgenden Abschnitt erweitert werden:
"Die kurzzeitige automatisierte Entschlüsselung, die beim Versenden einer De-Mail-Nachricht durch den akkreditierten Diensteanbieter zum Zweck der Überprüfung auf Schadsoftware und zum Zweck der Weiterleitung an den Adressaten der De-Mail-Nachricht erfolgt, verstößt nicht gegen das Verschlüsselungsgebot des Satzes 3."