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 (Bild: Spickmich.de)
Bild: Spickmich.de

BGH: Spickmich.de ist rechtens

24.06.2009 - Meinungsfreiheit siegt über Persönlichkeitsrecht: Der Bundesgerichtshof hat die Klage einer Lehrerin gegen das Onlineportal Spickmich.de abgewiesen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser hat die Benotung von Lehrern durch Schüler im Internetforum Spickmich.de zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser erlaubt. Laut Urteil (Az. VI ZR 196/08) überwiegt das Recht der Schüler auf Meinungsaustausch und freie Kommunikation das Recht der klagenden Lehrerin auf informationelle Selbstbestimmung. Hierbei handele es sich allerdings um einen "Einzelfall" und sei somit nicht grundsätzlich auf Online-Bewertungsplattformen übertragbar.

Laut Zivilsenat des BGH stellen die Bewertungen auf Spickmich.de "Meinungsäußerungen" dar, die die berufliche Tätigkeit der Klägerin betreffen. Und dabei genieße der Einzelne "grundsätzlich nicht den gleichen Schutz wie in der Privatsphäre", urteilten die Richter. Die von de

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