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Product Experience statt simpler Beschreibungstexte: Wer mit Produktinformationen arbeitet und dabei Nutzer-Feedback und Channelsignale berücksichtigt, kann ein fortschrittliches Kundenerlebnis gestalten. Wie das genau funktioniert, erklärt Contentserv-Chef Michael Kugler im iBusiness Expert Talk. Video-Podcast ansehen
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Pflichtangaben in E-Mails: OLG weist Abmahner in die Schranken

22.08.2007 - Das Oberlandesgericht Brandenburg hat "das Wettbewerbsrecht wieder auf den Boden zurück geholt", wie auf Internet- und Medienrecht spezialisierte Experten urteilen. Denn das OLG hat nun ein Unternehmen vor Gericht abgewiesen, das einen Konkurrenten wegen fehlender Pflichtangaben in dessen E-Mails abmahnen wollte.
Einem Urteil des OLG Brandenburg zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser zufolge sind unvollständige Pflichtangaben (darunter zählen für eine GmbH Rechtsform, Sitz, zuständiges Registergericht, Handelsregisternummer und Vor- und Zuname des Geschäftsführers) kein abmahnfähiger Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.

Im vorliegenden Fall sind die Parteien in der Baubranche tätig. Die Klägerin ist eine GmbH, der Beklagte betreibt unter einer Firma ein einzelkaufmännisches Unternehmen. Der Beklagte gab auf seinen Geschäftsbriefen seine Firma, seine Anschrift und seine Telefonnummer an: Auf einem seiner Geschäftsbriefe aber fehlte die Angab

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