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Pflichtangaben in E-Mails: OLG weist Abmahner in die Schranken
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Im vorliegenden Fall sind die Parteien in der Baubranche tätig. Die Klägerin ist eine GmbH, der Beklagte betreibt unter einer Firma ein einzelkaufmännisches Unternehmen. Der Beklagte gab auf seinen Geschäftsbriefen seine Firma, seine Anschrift und seine Telefonnummer an: Auf einem seiner Geschäftsbriefe aber fehlte die Angab
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