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LG Düsseldorf: Xing-Profile unterliegen der Impressumspflicht

03.06.2014 Das Landgericht Düsseldorf zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser hat mit dem Beschluss (Az 5O 107/14) geurteilt, dass auch die Profile im Business-Netzwerkes Xing zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser der Impressumspflicht unterliegen. Die erforderlichen Pflichtangaben an das Impressum richten sich nach § 5 Telemediengesetz zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser .

In der Vergangenheit hatten andere Gerichte bereits geurteilt, dass geschäftliche genutzte Accounts sowohl bei Facebook zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser als auch Google Plus zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser der Impressumspflicht entsprechen müssen.

Im konkreten Fall war ein Rechtsanwalt von einem Kollegen wegen des fehlenden Impressums im Sinne § 5 TMG zunächst abgemahnt und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert wurden. Dem kam der Abgemahnte nicht nach.
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