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LG Düsseldorf: Xing-Profile unterliegen der Impressumspflicht
03.06.2014 Das Landgericht Düsseldorf
hat mit dem Beschluss (Az 5O 107/14) geurteilt, dass auch die Profile im Business-Netzwerkes Xing
der Impressumspflicht unterliegen. Die erforderlichen Pflichtangaben an das Impressum richten sich nach § 5 Telemediengesetz
.




Im konkreten Fall war ein Rechtsanwalt von einem Kollegen wegen des fehlenden Impressums im Sinne § 5 TMG zunächst abgemahnt und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert wurden. Dem kam der Abgemahnte nicht nach.