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Checkliste: 15 Faustregeln, wie sich Onlinehändler vor Zahlungsausfällen schützen
08.07.2014 Wie schützt man sich am besten gegen Zahlungsausfälle? Und was ist zu tun, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist? Zwei Fragen, mit denen sich Händler gerade im E-Commerce täglich auseinandersetzen. Die PNO Inkasso AG hat nützliche Praxistipps zusammengefasst, um Shopbetreiber mit dem nötigen Knowhow auszurüsten, professionell mit beiden Fällen umgehen zu können.
1. Stellen Sie korrekte Rechnungen
Bereits bei der Ausstellung von Rechnungen lauern verschiedene Fallstricke, die durch Sorgfalt und Kenntnis der einschlägigen Gesetze vermieden werden können. So sind beispielsweise die Angaben, die eine Rechnung zu enthalten hat, präzise geregelt. Achten Sie deshalb darauf, dass zwingende Inhalte wie das Entgelt, die Art der Leistung, auf diese Leistung zu entrichtende Steuern, Adressen und der Rechnungszeitpunkt aufgeführt sind. Nur dann sind Rechnungen gesetzeskonform und Sie auf der sicheren Seite.2. Setzen Sie Zahlungsfristen
Der freundliche Hinweis, bis wann offene Beträge nach Eingang der Ware bzw. Erbringung der Leistung zu begleichen sind, schafft Klarheit für alle Beteiligten. Rechnungsdruckdatum, Versanddatum, Zustellungszeiten der Post und die Überweisungsdauer bei verschiedenen Bankengruppen sollten dabei mit einkalkuliert werden. Geben Sie deshalb am besten ein konkretes Datum für den Zahlungseingang an. Schuldner haben so ein fixes Orientierungsdatum, bis zu dem sie ihrer Zahlungsverpflichtung nachzukommen haben. Gläubigern wird die Buchhaltung, die Zahlungseingangskontrolle und ggf. das innerbetriebliche Mahnwesen erleichtert. Zudem besteht im Zweifel rechtliche Sicherheit was Fristen und Wartezeiten angeht. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geht von einer Frist von 30 Tagen nach Rechnungsstellung aus.3. Nutzen Sie die Möglichkeiten einer Bonitäts- bzw. Kontoverbindungsprüfung
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Kunde über die nötigen Mittel verfügt, um die bestellten Waren auch zu bezahlen, kann sich eine Bonitätsabfrage lohnen. Dadurch erhalten Sie verlässliche Auskunft über die Liquidität Ihres (potenziellen) Kunden und können schon im Vorfeld einem möglichen Zahlungsausfall vorbeugen. Bestehen außerdem Zweifel, ob eine angegebene Kontoverbindung für die Abbuchung im Lastschriftverfahren auch tatsächlich existieren kann, ist es sinnvoll, diese Kontoverbindung zu prüfen. Entsprechende Auskünfte anzubieten gehört zum Dienstleistungsportfolio professioneller Inkassodienstleister.4. Formulieren Sie freundliche, aber bestimmte Mahnschreiben
Ein gut formuliertes Mahnschreiben bildet die Basis Ihres Mahnwesens. Seien Sie so freundlich wie möglich aber auch so bestimmt wie nötig. Weisen Sie Ihren Kunden unbedingt auf das verstrichene Zahlungsziel hin. Wichtig ist auch, eine konkrete Frist zu setzen, bis wann Sie den Zahlungseingang erwarten. Überhaupt sollten die Vokabeln "Zahlungseingang" oder "Zahlungsziel" unbedingt in Ihrem Mahnschreiben vorkommen, damit ganz klar ist, was Sie erwarten und Sie sich auch rechtlich absichern.5. Suchen Sie zeitnah das Gespräch zum säumigen Zahler
Reden Sie mit Ihrem Kunden. Nur wenn Sie Probleme aktiv ansprechen, besteht die Chance, eine individuelle Lösung zu finden, wie etwa eine Ratenzahlung. Denn Ziel des Mahnwesens sollte immer sein, den Schuldner zum Ausgleich der offenen Forderung zu bewegen und ihn gleichzeitig als Kunden zu behalten. Und das wird Ihnen nur gelingen, wenn Sie aufeinander zugehen und einen gemeinsamen Kompromiss finden. Moderne Inkassodienstleister bieten im sog. Mediativinkasso einen sinnvollen Rahmen für den Dialog zwischen den Parteien und treten als emotional unbeteiligte Vermittlungsinstanz auf.6. Kündigen Sie weitere Schritte wie Inkasso oder die Mahnantragsstellung bei Gericht an
Weisen Sie im letzten Mahnschreiben, das Sie selbst an Ihren säumigen Kunden schicken, bereits darauf hin, dass Sie die offene Forderung bei Verfehlung des Zahlungsziels an ein Inkassounternehmen übergeben werden. Die Ankündigung erhöht den Druck auf Ihren Schuldner und kann ihn zur Zahlung bewegen.7. Achten Sie auf ein korrektes internes und externes Mahnwesen
Gerade im innerbetrieblichen Mahnwesen ist die konkrete und korrekte Fristsetzung unerlässlich. Obgleich das Gros der offenen Forderungen bereits nach der ersten oder zweiten Mahnung, also im außergerichtlichen Mahnverfahren, beglichen wird, ist gesetzeskonformes Mahnen die Grundvoraussetzung für die weiteren Schritte im externen Mahnwesen wie die Beauftragung eines Inkassounternehmens und die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens. In den gerichtlichen Mahninstanzen werden Mahn- und im Zweifel Vollstreckungsbescheide erwirkt. Letzterer wird nach Ablauf einer Widerspruchsfrist von 14 Tagen zum Titel. Damit ist Ihre Forderung tituliert, 30 Jahre lang gültig und so lange auch vollstreckbar.8. Vergeben Sie das Mahnwesen an einen professionellen Inkassodienstleister
Durch die Vergabe Ihres Forderungsmanagements an einen externen Inkassodienstleister sparen Sie sich nicht nur Zeit und Personal, sondern auch viel Unmut. Seriöse Inkassounternehmen treten als Mediator zwischen den Parteien auf und verstehen sich als Vermittlungsinstanz. Je nach Dienstleistungsvertrag verabreden sie Ratenzahlungen oder schließen Vergleiche mit dem Schuldner. Zudem sorgt das sachliche Auftreten eines Dritten dafür, dass Ihre Geschäftsbeziehung nicht leidet. Letztlich versäumen Sie durch die Vergabe keine wichtigen Fristen, weil das gesamte Zeitmanagement im Mahnwesen in Händen Ihres Dienstleisters liegt.Auch bei der Wahl des Dienstleisters gilt es, verschiedene Bestimmungen zu beachten. So sind beispielsweise Rechtsanwälte durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) an die Erhebung von Gebühren, auch im Nicht-Erfolgs-Fall, gebunden. Manche Inkassodienstleister rechnen gleichermaßen nach diesem Prinzip ab, was Sie im Zweifelsfall neben dem Schaden durch Zahlungsausfall an sich auch noch Gebühren kosten kann. Andere Inkassodienstleister verzichten darauf, Honorare oder Beiträge von ihren Mandanten zu kassieren, sondern faktorisieren ihren Service ausschließlich an den Schuldner und rechnen keine Negativpauschalen ab. Die Übergabe von Inkassofällen lässt sich zudem bequem online erledigen, was wiederum Zeit spart.