Zum Dossier 'Temu-Strategie'
Google Shopping Rekordstrafe: Was sich jetzt für Händler ändert
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- bei der Internet-Suche die Suchergebnisse zugunsten eigener Preisvergleichsdienste für Flüge, Reisen und Tickets manipuliert werden;
- in Googles Werbeverträgen mit Website-Anbietern die Nutzung von konkurrierenden Werbediensten in diskriminierender Weise beschränkt werden;
- Google beim mobilen Betriebssystem Android seine Marktmacht missbraucht, um andere konkurrierende Dienste zu behindern.
In dem ersten Ermittlungsverfahren, das immerhin schon seit 2010 läuft, hat die EU nun Zähne gezeigt und eine Rekordstrafe von 2,4 Milliarden Euro verhängt (iBusiness berichtete
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