Expert Talk: "Anker oder Segel setzen? Stürmische Zeiten brauchen klaren Kurs" Video-Podcast ansehen
Die Welt befindet sich im Krisenmodus - und mit ihr viele Unternehmen. Motto: Bloß keinen Fehler machen. Klein machen. Irgendwie durchkommen. Dabei ist gerade in schwierigen Lagen aktives Handeln statt Schockstarre erforderlich, hat Stephan Probst, Geschäftsführer der Medienagentur Drive, gelernt. Im iBusiness Expert Talk erklärt er gemeinsam mit Strategist Denis Farber, was Segeln und Unternehmensführung gemein haben - und wie man ein Schiff durch schwere See steuert. Video-Podcast ansehen
Expert Talk: "Close the loop! Wie aus Produktdaten Product Experience wird" Video-Podcast ansehen
Product Experience statt simpler Beschreibungstexte: Wer mit Produktinformationen arbeitet und dabei Nutzer-Feedback und Channelsignale berücksichtigt, kann ein fortschrittliches Kundenerlebnis gestalten. Wie das genau funktioniert, erklärt Contentserv-Chef Michael Kugler im iBusiness Expert Talk. Video-Podcast ansehen

Landgericht Duisburg schickt deutschen Online-Redakteur in Beugehaft

06.05.2013 Das Landgericht Duisburg zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser wies die Beschwerde des Online-Redakteurs Rasmus Meyer‘Rasmus Meyer’ in Expertenprofilen nachschlagen zurück. Dieser hatte sich gegen ein verhängtes Ordnungsgeld von 50 Euro und die Androhung von Beugehaft gewehrt. Nun verordnete das Gericht fünf Tage Beugehaft gegen den 33-Jährigen. Meyer hatte die Identität eines Forum-Nutzers nicht preisgeben wollen, der Mitarbeiter einer Klinik in NRW in dem Bewertungsportal Klinikbewertungen.de zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser verunglimpft hatte. So berichtet Heise.de zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser .

Der Online-Redakteur hatte zwar auf Betreiben des diffamierten Klinikmitarbeiters den Post im Forum gelöscht, wollte aber die Nutzerdaten des Forumteilnehmers nicht herausrücken und begründete dies mit dem Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten. Genau diesen Punkt erkennt aber das Landgericht nicht an, weil es keine Äquivalenz erkennen kann zwischen einem selbst eingestellten Beitrag in einem Webportal und dem Leserbrief einer Tageszeitung, der redaktionell bearbeitet wird. Somit verweigert das Gericht dem Online-Redakteur Die Anerkennung des Journalisten-Status.
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