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Urteil: Shops dürfen mit "Originalware" werben

07.09.2010 Onlineshops, die damit werben, sie verkauften "nur 100% Originalware direkt vom Hersteller aus den aktuellen Kollektionen" handeln nicht wettbewerbswidrig, wenn es sich nicht um Selbstverständlichkeiten handelt.

Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser hervor (Aktenzeichen: 38 O 19/10). Ein Verstoß gegen das UWG (§3 und §5) liegt nur dann vor, wenn der Händler behauptet, der Handel mit Markenware ist eine Besonderheit des einzelnen Onlineshops - beziehungsweise wenn es auf dem Markt nachgewiesenermaßen keine minderwertigen Plagiate gibt.
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