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Elektroschrottgesetz ElektroG ist ab sofort gültig
26.10.2015 Das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz ElektroG wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist seit dem Wochenende in Kraft. Die betroffenen Elektronik-Onlinehändler, also alle, die eine Lager- und Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 Quadratmeter haben, müssen das Gesetz bis in spätestens neun Monaten umsetzen.
Laut einer Umfrage




Mehr zum ElektroG lesen Sie in der iBusiness-Analyse Das ElektroG-Desaster: Was Onlinehändler von Elektrogeräten jetzt wissen müssen
