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Urteil: Verlage können Bibliotheken nicht hindern, E-Books zu verleihen

11.11.2016 Bibliotheken dürfen auch E-Books ohne Auflagen der Verlage zum Verleih bereitstellen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, berichtet der Buchreport zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser (AZ: C-174/15). Bislang durften die Verleger E-Books - bevorzugt Bestseller - für den Verleih sperren.

 (Bild: andrew_t8/Pixabay)
Bild: andrew_t8/Pixabay
De facto kommt es immer auf individuelle Regelungen in den jeweiligen Ländern an, doch nun gilt: E-Books und gedruckte Bücher müssen gleichbehandelt werden. Und bei gedruckten Büchern galt bisher: Zwar dürfen Verleger den Verleih untersagen, doch die Länder dürfen dies - etwa im Sinne der von Bildung und allgemeinem Interesse - aushebeln und den Bibliotheken den Verleih erlauben. Nun gilt diese Option, die den Weg für einen Verleih entgegen Verlagsinteressen freimacht, auch für E-Books. Die werden damit gleich gestellt und die Wahrscheinlichkeit steigt, dass man auch eine reichere Auswahl an E-Books zum Verleih vorfindet.

Allerdings beschweren sich Verleger bitter über das aus ihrer Sicht unfaire Urteil: Schließlich nutze sich so ein E-Book ja nicht ab, wenn es immer wieder und wieder verliehen werde - deswegen sei es ungerecht gleiche Maßstäbe anzusetzen: Die Bibliotheken sparen Geld, statt es den Verlagen in die Taschen zu werfen.
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