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Hotelbuchungsportal: Gesponserte Rankings sind verboten
01.09.2011 Um grobe Täuschungen der Nutzer zu vermeiden, hat das Landgericht Berlin dem Buchungsportal Booking.com per Einstweiliger Verfügung untersagt Rankings in der Rubrik "Beliebtheit" zu verbreiten, die finanziell manipuliert sind (Az. 16 O 418/11). Das teilt die Wettbewerbszentrale mit, die den entsprechenden Verbotsantrag gestellt hat. Der Nutzer vertraue darauf, dass die Gästebewertungen unabhängig erfolgen und rechne nicht damit, dass durch höhere Provisionszahlungen Einfluss genommen wird, so der Kommentar der Wettbewerbszentrale nach dem Urteil.
Das Urteil macht deutlich, wie wichtig Bewertungen für die Meinungs- und Entscheidungsbildung sind. Dem Gericht geht es deshalb darum, dass die Hotelbewertungsportale so authentisch wie möglich sind.