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Gericht bestätigt Legalität von Cloud-Hosting-Diensten

28.03.2012 Das Oberlandesgericht Hamburg zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser hat in seinem Urteil zu dem Rechtsstreit zwischen der Verwertungsgesellschaft GEMA zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser und dem Cloud-Hosting-Dienst Rapidshare zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser in seiner schriftlichen Begründung explizit anerkannt, dass Rapidshare ein legales Geschäftsmodell betreibt.

Zudem bestätigt das Gericht erstmals die Rechtsauffassung von Rapidshare, wonach eine Datei noch nicht durch das Hochladen auf die Server des Unternehmens "öffentlich zugänglich" ist. Das Gericht ignoriert darüber hinaus Forderungen der GEMA nach dem Einsatz eines Filters beim Upload-Vorgang. Vielmehr müsse RapidShare dort ansetzen, wo Urheberrechtsverletzungen tatsächlich begangen werden, nämlich auf den einschlägigen Szene-Seiten, auf denen illegale Download-Links gepostet werden.

So verfährt RapidShare nach eigenen Angaben bereits seit Jahren. Wenn das Anti-Abuse-Team auf solchen Seiten einen Download-Link entdeckt, der zu einer offensichtlich illegal veröffentlichten Datei auf den Servern des Unternehmens führt, wird die entsprechende Datei unverzüglich gesperrt, heißt es.

Mit dem schriftlichen Urteil ist das Oberlandesgericht Hamburg der Argumentation von RapidShare "in entscheidenden Punkten gefolgt und es habe unsere Dienstleistung juristisch legitimiert", so Alexandra Zwingli ‘Alexandra Zwingli’ in Expertenprofilen nachschlagen , CEO von RapidShare.
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