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Bild: BitchBuzz Flickr unter Creative Commons Lizenz by

Abmahnfallen: Darauf müssen Sie bei Fotos im Online-Shop achten

08.02.2016 - Produktbilder haben maßgeblichen Einfluss auf die Kaufentscheidung. Doch auch bei ihnen gibt es Stolpersteine und Abmahnfallen

1. Produktbilder sind verbindlich

Bereits 2011 entschied der BGH, dass die Produktbilder grundsätzlich dem Angebot entsprechen müssen. Wird ein Auto inseriert, welches auf den Fotos mit Standheizung abgebildet ist, so darf diese nicht nach Abschluss des Kaufvertrages ausgebaut werden (BGH, Urteil v. 12.01.2011, VIII ZR 346/09 zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser ). Auch Fotos können eine Beschaffenheitsvereinbarung darstellen.

2. Klarstellender Hinweis erforderlich

Wird mit einer blickfangmäßigen Abbildung eines Produktes geworben, aber nicht alle auf dem Bild abgebildeten Gegenstände gehören zum Angebot, ist darüber in einem klaren, unmissverständlichen und am Blickfang teilhabenden Hinweis aufzuklären. Das OLG Hamm (Urteil v. 05.06.2014, 4 U 152/13 zur Homepage dieses Unternehmens&nb

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