Anmelden und live dabei sein
Anmelden und live dabei sein
Abmahnfallen: Darauf müssen Sie bei Fotos im Online-Shop achten
1. Produktbilder sind verbindlich
Bereits 2011 entschied der BGH, dass die Produktbilder grundsätzlich dem Angebot entsprechen müssen. Wird ein Auto inseriert, welches auf den Fotos mit Standheizung abgebildet ist, so darf diese nicht nach Abschluss des Kaufvertrages ausgebaut werden (BGH, Urteil v. 12.01.2011, VIII ZR 346/09 ). Auch Fotos können eine Beschaffenheitsvereinbarung darstellen.2. Klarstellender Hinweis erforderlich
Wird mit einer blickfangmäßigen Abbildung eines Produktes geworben, aber nicht alle auf dem Bild abgebildeten Gegenstände gehören zum Angebot, ist darüber in einem klaren, unmissverständlichen und am Blickfang teilhabenden Hinweis aufzuklären. Das OLG Hamm (Urteil v. 05.06.2014, 4 U 152/13 &nbMitglied werden und kostenfrei lesen.
Sie können diesen Artikel als iBusiness Basis-Mitglied kostenfrei lesen.
Premium-Mitglied werden Login