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23 Millionen Bürger machen Steuererklärung im Internet
27.05.2019 Immer mehr Bundesbürger schwören dem Papierkrieg ab und reichen ihre Steuerklärung online beim Finanzamt ein. 23,1 Millionen Steuerzahler erklärten ihre Einkommenssteuer für das Steuerjahr 2017 elektronisch über den Online-Dienst Elster. Das ist ein Anstieg um 5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr mit 22 Millionen Online-Steuererklärungen.
Das berichtet der Digitalverband Bitkom auf Basis von Daten der Finanzverwaltung.
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Jetzt Mitglied werdenAb dem Steuerjahr 2018 haben alle Steuerpflichtigen zwei Monate länger Zeit für die Einkommenssteuererklärung. Die allgemeine Frist wurde bis Ende Juli verlängert. Wer seine Steuererklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellen lässt, hat grundsätzlich bis zum 29. Februar 2020 Zeit. Allerdings steigt auch der Verspätungszuschlag, wenn die Frist überschritten wird. Die Strafgebühr orientiert sich an der Höhe der festgesetzten Steuer und beträgt mindestens 25 Euro für jeden angefangenen Monat. Anders als bisher wird der Verspätungszuschlag automatisch festgesetzt.
Verschiedene Wege zur Online-Steuererklärung
Die Steuer kann elektronisch auf mehreren Wegen erklärt werden: Über "Mein Elster" können Steuerdaten direkt im Browser und vollkommen papierlos abgegeben werden - das erspart das Herunterladen, Installieren und Aktualisieren spezieller Programme. Voraussetzung ist eine einmalige Registrierung und postalische Authentifizierung, was mehrere Tage in Anspruch nimmt. Alternativ bietet das Online-Portal der Finanzverwaltung das Programm "ElsterFormular" zum Download, mit dem die Steuererklärung offline bearbeitet und verschlüsselt an das Finanzamt übermittelt werden kann. Zudem gibt es zahlreiche gewerbliche Software-Produkte, die eine elektronische Steuererklärung über die Elster-Schnittstelle zulassen.Belege und separate Aufstellungen müssen Arbeitnehmer grundsätzlich nicht mehr an das Finanzamt versenden. Es reicht aus, wenn diese für mögliche Rückfragen aufbewahrt werden. Denn die meisten für die Besteuerung wichtigen Nachweise werden von Dritten, etwa Arbeitgebern, Banken und Sozialversicherungen, in digitaler Form an die Finanzverwaltung übermittelt und können automatisch in die Steuererklärung übernommen werden. Damit ist die Bearbeitung der Steuererklärung in der Regel durchgängig elektronisch und automatisch möglich.