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Bahnsinn: Streitwert 200.000 Mark für 'Hauptbahnhof.de'
Der hatte schon im Juli 1997
die Domain "hauptbahnhof.de" registriert, um dort ein Sammler- und
Interessentenforum rund um Modeleisenbahnen, Lokomotiven, Bahnhöfe
etc., also ein umfangreiches publizistisch-redaktionelles Angebot für
Eisenbahnfreunde aufzubauen und zu betreiben. Am 17. Mai 1999 erhielt Herzfeld von den Bahnanwälten die Unterlassungsaufforderung erhalten
die Domainbezeichnung "hauptbahnhof.de" zu benutzen - anvisiertes Ordnungsgeld : 500.000 Mark.Der Prozeß fand am 12. August 1999 vor dem Landgericht
Köln statt - Herzfeld verlor und ging in Berufung. Die Frist zur
Begründung der Berufung (2. Instanz) ist auf den 20. Februar 2000
(letzte Frist) verlängert worden.
Der Arbeitskreis Recht des Deutschen Multimediaverbands hat nun, unabhängig von dem Bahnsinn-Vorfall, festgestellt: Beschreibende Domainnamen sind weiterhin
möglich. Die Entscheidung des OLG Hamburg über 'Mietwohnzentrale.de' - die bislnag einzige richterliche Entscheidung - sei nicht übertragbar.
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