Data Value Management als Basis für die digitale Transformation in Vertrieb und Marketing Anmelden und live dabei sein
Anhand von Kundencases erfahren Sie, wie Sie mit der richtigen Datenstrategie die KI füttern, um richtige Entscheidungen zu treffen, das Thema hybrider Vertrieb zu bearbeiten aber auch Lösungen wie generative KI einsetzen zu können.
Anmelden und live dabei sein
Erfolgsstrategien und Stolperfallen bei der Einführung von KI im Kundenservice Anmelden und live dabei sein
Der Vortrag liefert konkrete Handlungsempfehlungen, um die Potenziale einer optimal integrierten KI voll auszuschöpfen und den Kundensupport langfristig zukunftssicher zu gestalten.
Anmelden und live dabei sein
Freibetrag sichern

So viel mehr zahlt Ihnen der Staat für das Homeoffice

21.02.2023 Eine gute Nachricht für Digitalarbeitende: War die Homeoffice-Pauschale von den Finanzbehörden bislang auf 600 Euro im Jahr begrenzt, können Sie ab 2023 deutlich mehr jährlich geltend machen.

 (Bild: Udemy)
Bild: Udemy
Die Homeoffice-Pauschale war bisher auf die Jahre 2020 bis 2022 beschränkt. Diese Beschränkung wurde durch das sogenannte Jahressteuergesetz 2022 ab 2023 aufgehoben. Wie Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatung Franz & Partner zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser erklärt: "Die Pauschale wurde gegenüber der bisherigen Regelung sogar verbessert. Arbeitnehmer können ab 2023 im Homeoffice pro Tag sechs Euro in der Einkommensteuererklärung geltend machen." War die Pauschale bislang auf 600 Euro im Jahr begrenzt, können ab 2023 bis zu 1.260 Euro jährlich geltend gemacht werden. Damit sind künftig 210 statt 120 Homeoffice-Tage begünstigt.

Folgende Regelungen gelten dieses Jahr für die Homeoffice-Pauschale:
  • Die Homeoffice-Pauschale steigt 2023 von fünf Euro auf sechs Euro pro Tag.
  • Der abziehbare Höchstbetrag klettert 2023 von bislang 600 Euro auf 1.260 Euro pro Jahr.
  • Damit kann 2023 für bis zu 210 Tage Homeoffice ein Werbungskosten- bzw. Betriebsausgabenabzug geltend gemacht werden.
  • Neu ist 2023 auch, dass die Homeoffice-Pauschale nicht nur abgezogen werden darf, wenn an einem Tag ausschließlich zu Hause gearbeitet wird. Hat man nachweislich keinen anderen Arbeitsplatz, kann man ab 2023 ausnahmsweise Fahrtkosten zur Arbeit (z. B. Fahrt zum Kunden) sowie die Homeoffice-Pauschale von sechs Euro für ein und denselben Tag geltend machen.

Roland Franz weist darauf hin, dass man als ArbeitnehmerIn für die Homeoffice-Pauschale im Lohnsteuerermäßigungsverfahren (2023) einen Steuerfreibetrag beantragen kann. Hierdurch steige das Nettogehalt.
Neuer Kommentar  Kommentare:
Schreiben Sie Ihre Meinung, Erfahrungen, Anregungen mit oder zu diesem Thema. Ihr Beitrag erscheint an dieser Stelle.
Relation Browser Tags/Schlagwörter und Unternehmen: