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10 Dinge, die Shops über elektronische Rechnungen wissen müssen

27.07.2015 Darf ich eine eingescannte Papierrechnung einfach wegwerfen? Wie funktioniert beim elektronischen Dokument das Prüfungsverfahren? Und wie lange muss ich die Rechnung eigentlich speichern? Solche Fragen stellen sich Unternehmen. Grundsätzlich gilt: Vorschriften wie die Pflichtangaben, die Aufbewahrungsfrist oder die Echtheit der Herkunft müssen auch bei der digitalen Version eingehalten werden. Wie man rechtlich auf der sicheren Seite ist, hat der Hightechverband Bitkom zusammengefasst.

 (Bild: Stevepb/Pixabay)
Bild: Stevepb/Pixabay
Zehn Merksätze für elektronische Rechnungen, zusammengestellt vom Hightech-Verband Bitkom zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser im Überblick:

  • Alle Rechnungen sind gleich zu behandeln.
  • Elektronische Rechnungen sind technologieneutral.
  • Authentizität und Integrität sind zu gewährleisten.
  • Signatur und EDI sind weiterhin möglich.
  • Jede Rechnung muss lesbar sein.
  • Jede Rechnung muss die Pflichtangaben enthalten.
  • Jede Rechnung muss aufbewahrt werden.
  • Papierrechnungen dürfen digitalisiert werden.
  • Die Vorgänge müssen nachvollziehbar sein (Dokumentation).
  • Elektronische Rechnungen unterliegen dem Recht auf Datenzugriff.

Ein Leitfaden für elektronische Rechnungen zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser beantwortet die wichtigen Fragen ausführlich.
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