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Nur jede zweite Firma erfasst Arbeitszeit, davon die wenigsten digital
21.04.2023 Seit September 2022 sind Unternehmen verpflichtet, Arbeitsbeginn und -ende, Dauer der Arbeitszeit sowie Überstunden ihrer Beschäftigten zu erfassen. Bislang hat aber erst etwas mehr als jedes zweite Unternehmen (59 Prozent) den entsprechenden Beschluss des Bundesarbeitsgerichts umgesetzt. Bei Digitalagenturen sieht es aber offenbar besser aus.
Als Zwang, der überflüssige Bürokratie schaffe, bezeichnet sagt Bitkom-Präsident Achim Berg das Gesetz: "Wenn das Bundesarbeitsgericht auf Basis des geltenden Rechts mehr als 34 Millionen Menschen in Deutschland zur minutiösen Erfassung ihrer Arbeitszeiten verpflichtet, dann zeigt das vor allem eines: Unser Arbeitsrecht passt nicht mehr in die Zeit und gehört sehr grundsätzlich überprüft und reformiert."
Unter den Unternehmen, die die Arbeitszeit bereits erfassen, setzen die meisten ein elektronisches System ein, das am Computer (28 Prozent) oder per Smartphone-App (17 Prozent) genutzt wird. Ein Viertel der Unternehmen (25 Prozent) setzt auf Stempel- oder Stechuhr, je ein Fünftel auf ein stationäres Zeiterfassungssystem, das mittels Karte, Chip, Transponder oder Fingerabdruck bedient wird (22 Prozent) oder Excel-Tabellen (20 Prozent). Immerhin 16 Prozent verwenden noch einen handschriftlichen Stundenzettel.
Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverband Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 603 Unternehmen ab 20 Beschäftigten in Deutschland telefonisch befragt.
Eine nicht repräsentative Umfrage von iBusiness hatte hingegen ergeben, dass Arbeitszeiterfassung in der Digitalwirtschaft deutlich verbreiteter ist: Bei Kommunikations- und Digitalagenturen ist offensichtlich die Zeiterfassung seit Jahren Usus - nicht zuletzt deswegen, um bestimmte Zeitkontingente Kundenprojekten zuordnen zu können.