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Bewertungsdarstellung: Yelp siegt vorm BGH
15.01.2020 Das Online-Bewertungsportal Yelp darf weiterhin per Algorithmus gefilterte Kundenbewertungen einsetzen. Eine Fitness-Studio-Betreiberin hatte dagegen geklagt und ist nach mehreren Instanzen nun vor dem BGH gescheitert.



Die Klägerin betreibt ein Fitness-Studio, zu dem das Bewertungsportal am 10. Februar 2014 aufgrund eines empfohlenen Beitrags vom 7. Februar 2014 drei Sterne und 24 ältere Beiträge mit überwiegend positiven Bewertungen als momentan nicht empfohlen anzeigte. Nach Auffassung der Klägerin hat die Beklagte den unzutreffenden Eindruck erweckt, dass der Bewertungsdurchschnitt aller Beiträge angezeigt worden sei. Die Unterscheidung zwischen empfohlenen und momentan nicht empfohlenen Beiträgen sei willkürlich und nicht anhand nachvollziehbarer Kriterien erfolgt, wodurch ein verzerrtes und unrichtiges Gesamtbild entstehe.
Laut BGH

