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Mehrwertsteuersenkung ab 1. Juli: Darauf sollten Sie achten
04.06.2020 Die Bundesregierung hat am Mittwoch ihr Konjunkturpaket bekannt gegeben, mit dem die Folgen der Corona-Pandemie abgefedert werden sollen. Dessen Kernstück ist eine vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer ab dem 01. Juli 2020. Was E-Retailer nun beachten sollten.
Für E-Retailer bedeutet dies: Sie haben nur drei Wochen Zeit, um ihre Systeme entsprechend umzustellen, sodass ab dem 1. Juli die Preise mit den neuen Mehrwertsteuersätzen angezeigt werden.
Im B2C-Handel hat das Auswirkungen auf den Gesamtpreis, erklärt Carsten Föhlisch
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Neben der Preisanpassung ist auch eine richtige Auszeichnung in den Produktinformationen, in Rechnungen oder in Begleitschreiben wichtig (z.B. "enthält 16% MwSt"), da falsche Informationen Abmahnnetzwerke auf den Plan rufen könnten. "Abmahnungen sind vor allem im B2B-Handel denkbar", berichtet Föhlisch, "da hier eine falsche Steuerangabe potenziell irreführend ist und relevante Auswirkungen für den Käufer hat." Allerdings seien Abmahnwellen eher im B2C-Handel üblich.
Zum Jahresende hin müssen E-Retailer dann voraussichtlich erneut ihre Systeme anpassen: Der SPD-Vorsitzende Norbert Walter-Borjans
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