Amazon wegen Verbraucher-Irreführung verurteilt
04.04.2023 Marktplätze haften für falsche Angebote: Das Landgericht München hat es Amazon untersagt, zusammen mit dem Verkauf von Mobiltelefonen auf dem Amazon-Marktplatz Geräteversicherungen anzubieten, bei welchen ein Versicherungsschutz für Mobilfunkgeräte nicht vorgesehen ist.
Da erst nach dem Anklicken mehrerer Links im "Kleingedruckten" zu erkennen war, dass der Versicherungsschutz keine Mobilfunkgeräte umfasste, war das Angebot - so das Gericht - irreführend. Das Spannende sei die Verantwortung des Marktplatzes für die fehlerhafte Produktkombination des Verkäufers, so VSB-Syndikusrechtsanwalt Jochen Weisser . Amazon hatte den Standpunkt vertreten, für das irreführende Angebot nicht verantwortlich zu sein, da das Unternehmen lediglich eine Plattform für Drittanbieter zur Verfügung stelle. "Diese Argumentation ließ das Gericht aber nicht gelten und stellte klar, dass Amazon hier als Versicherungsmakler anzusehen ist, der gewerbsmäßig Versicherungsverträge vermittelt. In diesem Falle könne sich das Unternehmen nicht auf die sogenannte Providerhaftung berufen, sondern hafte unmittelbar selbst für das irreführende Angebot." (Urteil vom 28.02.2023, Az. 33 O 286/22).