Die Zahlungshöhe bemisst sich nach den Entgelten des Vorjahres. Für das laufende Kalenderjahr muss der Abgabepflichtige monatlich im Voraus zahlen.
Soweit der zur Abgabe Verpflichtete trotz Aufforderung die Meldung nicht, nicht rechtzeitig, falsch oder unvollständig erstattet, nimmt die Künstlersozialkasse eine Schätzung vor und stellt ihrerseits eine Rechnung. Und diese kann vor allem für kleinere Dienstle
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