Countdown zur digitalen Barrierefreiheit – was 2025 auf Unternehmen zukommt Anmelden und live dabei sein
Barrierefreiheit ist keine unüberwindbare Hürde, sondern ein echter Erfolgsfaktor für die digitale Zukunft. Erfahren Sie, wie Sie Barrierefreiheit 2025 souverän angehen können und dabei auch noch davon profitieren!
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Die unendliche Geschichte guter Inhalte: Trends und ToDos für 2025 Anmelden und live dabei sein
Content ist King. Ohne Content kein Commerce. Erfahren Sie im Vortrag, wie Sie von erfolgreichen Content-Strategien namhafter B2C- und B2B-Unternehmen profitieren können.
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Schlupfloch und Stolperfalle

19.12.2003 - Manche Unternehmer (Manager, Agenturen u.a.) umgehen ihre Abgabepflicht, indem sie lediglich als Vermittler von Künstlern/Publizisten auftreten. Nützt nichts.
Das Künstlersozialversicherungsgesetz verwendet den Begriff Vermittlung nur im Sinne eines Gelegenheitsnachweises (§ 25 Abs.3 Satz 2). Danach kann von einem abgabefreien Vermittlungsgeschäft nur dann ausgegangen werden, wenn der Vermittler dem Künstler und seinem Kunden die Gelegenheit vermittelt, einen Vertrag über eine künstlerische Leistung bzw. ein publizistisches Werk zu schließen. An diesem Vertragsschluss darf der Vermittler allerdings in keiner Weise, also auch nicht als Vertreter, beteiligt sein. Doch sobald der Vermittler Leistungen erbringt, die über einen reinen Gelegenheitsnachwei

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