Zum Dossier 'Temu-Strategie'
Niedriger Ebay-Startpreis ist kein Hinweis auf Plagiate
29.03.2012 Bloß weil eine Ware als Ein-Euro-Auktion angeboten wird, muss man daraus nicht schließen, dass es sich um eine Fälschung handelt, so ein Urteil des BGH (Az: VIII ZR 244/10).