Expert Talk: "Verzahnung von Marketing und Vertrieb hat riesigen Effekt" Video-Podcast ansehen
"Effizienz" ist 2024 zu einem der wichtigsten Stichworte erfolgreicher Unternehmen geworden. Das gilt insbesondere für die Zusammenarbeit von Marketing und Vertrieb - die Budgets sind schließlich überall knapper geworden. Wie sich Unternehmen richtig aufstellen, damit die Umsätze flutschen, erklärt HubSpot-Managerin Josephine Wick Frona im iBusiness Expert Talk.Video-Podcast ansehen
Dossier Paid Content Zum Dossier Paid Content
Wer nutzt Bezahlinhalte im Internet? Welche Inhalte werden bevorzugt gekauft und abonniert? Wie hoch ist die Ausgabebereitschaft für Paid-Content?
Zum Dossier Paid Content
Kommentar zu BGH-Urteil

Affiliate-Links: Online-Händler haften nicht für Partnerseiten

30.01.2023 Der BGH hat in einem Urteil am 27. Januar entschieden, dass Online-Händler für Werbelinks auf Partnerseiten nicht haften. Warum dies eine gute Nachricht ist für das Affiliate Marketing, kommentiert Fachanwalt Martin Gerecke.

 (Bild: Mohamed Hassan auf Pixabay)
Bild: Mohamed Hassan auf Pixabay
Bei Affiliate-Links können Teilnehmende eines Partnerprogramms auf eigenen Seiten einen Link zu Produkten eines Online-Händlers setzen und bekommen dafür eine Provision. Im vorliegenden Fall hat der Kläger, ein Matratzen-Händler, beanstandet, dass solche Links sich auch in gefälschten Testberichten oder unseriösen Produkttipps finden. Er verlangte, dass der Online-Händler für die problematischen Inhalte haften solle. Dem hat der Bundesgerichtshof (BGH) zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser nun eine Absage erteilt.

Dr. Martin Gerecke (Bild: CMS Deutschland)
Bild: CMS Deutschland
Dr. Martin Gerecke

"Die Entscheidung ist richtig. Natürlich muss der Auftraggeber für seinen Beauftragten dann haften, wenn er auf ihn einen bestimmenden Einfluss ausüben kann oder er ihn nutzt, um seinen eigenen Geschäftsbereich zu erweitern. Das war hier aber nicht der Fall", kommentiert Dr. Martin Gerecke‘Martin Gerecke’ in Expertenprofilen nachschlagen , Partner und Rechtsanwalt bei der internationalen Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser . "Der Affiliate-Partner war in der Gestaltung seiner Website völlig frei. Er unterlag keinen Weisungen des Auftraggebers. Er war noch nicht einmal verpflichtet, die Links auf die Seite der Online-Verkaufsplattform zu setzen. Dann aber ist es richtig, dass der Online-Händler nicht auch für Rechtsverstöße, die der Affiliate-Partner auf seiner eigenen Website vornimmt, haftet", sagt der Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie Gewerblichen Rechtsschutz.

Für Unternehmen, die Affiliate-Links nutzen, ist dies Gerecke zufolge eine gute Nachricht: "Das ist eine wichtige Entscheidung für den Bereich des Affiliate-Marketings. Endlich begrenzt der BGH die ausufernde Haftung des Auftraggebers für seinen Auftragnehmer. Die Zurechnung von Rechtsverstößen nach dem Wettbewerbsrecht ging viel zu weit." Das BGH-Urteil habe Klarheit gebracht: "Ich hafte als Auftraggeber eben nur, wenn ich einen gewissen Einfluss auf meinen Auftragnehmer habe und von ihm insoweit profitiere, dass ich meinen Geschäftsbereich erweitere. Nur dann ist die Risikoausweitung angemessen. Dem Verletzten verbleibt die Möglichkeit, seine Ansprüche direkt beim Affiliate-Partner durchzusetzen. Dass dieser häufig nicht greifbar ist - ausländische Briefkastenfirmen - kann rechtsdogmatisch kein Grund sein, den Auftraggeber an seiner Stelle stärker haften zu lassen."

Neuer Kommentar  Kommentare:
Schreiben Sie Ihre Meinung, Erfahrungen, Anregungen mit oder zu diesem Thema. Ihr Beitrag erscheint an dieser Stelle.
alle Veranstaltungen Webcasts zu diesem Thema:
Dienstleister-Verzeichnis Agenturen/Dienstleister zu diesem Thema:
Experten-Profile Genannte Personen: