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Urteilsbegründung: 40-Euro-Klausel muss in AGBs separat vereinbart werden
12.04.2010 Will ein Shop den Käufer darüber informieren, dass dieser die Kosten einer Rücksendung zu muss, wenn die gelieferte Ware den Preis von 40 Euro nicht übersteigt, dann muss das separat vereinbart werden, urteilte das OLG Hamm (4 U 212/09). Die Begründung liegt nun vor.