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Aus für ELENA: Ministerien beerdigen elektronisches Meldeverfahren
19.07.2011 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gibt die Einstellung des Elena-Verfahrens bekannt. Darauf hat sich die Behörde mit dem Arbeitsministerium verständigt. Das elektronische Meldeverfahren Elena sollte via Chipkarte alle Arbeitnehmerdaten digitalisieren, die etwa für Arbeitslosengeld-Anträge oder andere Sozialleistungen notwendig sind.
Nun sollen
- alle Daten gelöscht werden, die im Rahmen des Verfahrens angefallen sind
- die Arbeitgeber von der Meldepflicht entbunden werden, die im Januar 2010 für ELENA eingeführt wurde
- sowie Voraussetzungen für ein alternatives, unbürokratisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung geschaffen werden, das bestehende Elena-Infrastrukturen weiterverwendet.