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Insolvenz-Experten blicken pessimistisch auf den Herbst
08.10.2020 Die Schon-Frist ist vorüber: Bis zum Jahresende dürfte die Zahl der Insolvenzen in Deutschland deutlich steigen. Vor allem kleinere Firmen sind betroffen.
Insolvenzzunahme für das vierte Quartal erwartet
80 Prozent der Befragten rechnen im Vergleich zum Vorjahr mit einer Steigerung der Insolvenzanmeldung im vierten Quartal 2020. 30 Prozent gehen davon aus, dass die Steigerung über 20 Prozent oder auch über 30 Prozent liegen wird. "Die Zuschüsse und Förderungen haben die notwendige und regelmäßig in Form von Insolvenzen eintretende Marktbereinigung verschoben und damit teilweise falsche Eindrücke bei den Unternehmern vermittelt, dahingehend, dass die eigene Verantwortung für das Unternehmen nur noch nachrangig wäre", meint dazu Dr. Franc Zimmermann von Mönning Feser Partner .Der Lockdown habe in zahlreichen Unternehmen zu desaströsen Umsatzausfällen geführt und "nach Beendigung der Aussetzung der Antragspflicht bei Zahlungsunfähigkeit wird eine Vielzahl von Unternehmen den Insolvenzantrag stellen, teilweise auch nachholen. Es ist damit zu rechnen, dass dies aber nicht in einer großen Welle, sondern eher kontinuierlich erfolgen wird. Hierbei wird es natürlich branchenspezifische Unterschiede geben," schätzt Marcello Di Stefano von Reinhardt & Kollegen die weitere Entwicklung ein.
Besonders hart trifft es laut 89 Prozent der Befragten die Reisebranche, 78 Prozent rechnen mit vermehrten Insolvenanmeldungen in der Gastronomie und rund 62 Prozent sehen die Automobilbranche inklusive Zulieferer sowie die Veranstaltungsbranche als besonders betroffen. Als kaum betroffen schätzen die Experten mit jeweils deutlich über 70 bis 80 Prozent Branchen wie IT/Medien, das Handwerk und die Baubranche ein.
Vor allem kleine und mittlere Unternehmen sind betroffen: So erwarten 63 Prozent der Befragten, dass im vierten Quartal vor allem sehr kleine Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern verstärkt Insolvenzen anmelden. Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern schätzen 65 Prozent als immerhin noch stark betroffen ein
Das Wiedereinsetzen der Antragspflicht bei Zahlungsunfähigkeit finden rund 96 Prozent der Befragten sinnvoll. Ob dies auch für überschuldete Unternehmen hätte geschehen sollen, spaltet die Befragten. Eine knappe Mehrheit, 52 Prozent, denkt, dass dies der falsche Schritt ist, wohingegen 48 Prozent diese Entscheidung begrüßen.