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Suchmaschinen-Dienstleister wirft Modehaus Wöhrl Diebstahl vor
Angefangen hat der Zwist im letzten Juni. Schmidt-Neuhaus hat dem Unternehmen angeboten, die Startseite des Intern
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Vielleicht wird sich ein Richter finden, der nicht weiß, was HTML-Quellcode ist oder der die nötige Schöpfungshöhe vermißt oder die verklagte Modekette findet sonst einen juristischer Kniff, das anstehende Verfahren abzubügeln. Legitim ist ihr Verhalten in keinem Fall. Wer Kaufhausdetektive einstellt, um Ladendiebe zu fangen, sollte sich überlegen, ob er tatsächlich die Website eines Dienstleisters einfach als Steinbruch für die eigene verwendet - selbst, wenn er dies ungefragt als "Test" tut, wie Wöhrl ja selber eingestand. Und daß eine Agentur sich zum Komplizen eines solchen Verfahrens macht, ist sonderbar und wird noch sonderbarer, wenn man weiß, dass es sich bei der Agentur um eine mit Staatsgeldern entstandene handelt: Ein Spin-off der Universität Würzburg.
Zumindest als Verbraucher und Auftraggeber kann man Branchensolidarität üben. Es gibt andere Modehäuser - und auch Internet-Agenturen, die in der Lage sind, selber HTML-Quellcode zu entwickeln.