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Urteil: WLAN-Betreiber unterliegen Störerhaftung
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Premium-Mitglied werden LoginAm: 11.09.2006
Urteil: WLAN-Betreiber unterliegen Störerhaftung
Das Netz der Fußangeln und Haftungsrisiken
Es mag ja durchaus sein, dass dieser Mitstörer im Einzelfall tatsächlich ein Schlawiner ist, der sich auf einen Dritten herausreden wollte.
Das Problem ist allerdings, dass die Hamburger Richter damit regelmäßig zigtausende andere zu Kanonenfutter für Abmahnanwälte machen und das Internet zu einer Plattform der Fußangeln - Mit dem Erfolg, dass es aufgrund von Haftungsrisiken an allen Ecken und Enden um sinnvolle Funktionen und Dienste beschnitten wird. Und damit richten sie mehr wirtschaftlichen Schaden an, als alle Filesharer zusammen.