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BGH erlaubt Weiterverkauf gebrauchter Software
18.07.2013 Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass mit gebrauchten Softwarelizenzen gehandelt werden darf. Mit dieser Entscheidung setzte der BGH eine entsprechende Entscheidung des EuGH um.
Der BGH verwies den Fall aber zur weiteren Aufklärung an die Vorinstanz zurück. So müsse etwa noch geklärt werden, ob der Käufer einer gebrauchten Software das Recht auf eine aktualisierte Version habe.