Die unendliche Geschichte guter Inhalte: Trends und ToDos für 2025 Anmelden und live dabei sein
Content ist King. Ohne Content kein Commerce. Erfahren Sie im Vortrag, wie Sie von erfolgreichen Content-Strategien namhafter B2C- und B2B-Unternehmen profitieren können.
Anmelden und live dabei sein
Klarheit in der KI-Kakophonie: Orientierung für die Zukunft Anmelden und live dabei sein
Bestimmen bald autonome Agenten, Open-source Modelle oder General Purpose AI-Systeme unsere Arbeit? Und was passiert mit KI-Regulierung und Datenschutz? Erfahren Sie, worauf Sie achten müssen, um zukünftig auf der Gewinnerseite zu stehen.
Anmelden und live dabei sein
Arbeitsbedingungen

EU will Auslieferer aus Scheinselbständigkeit holen

13.12.2021 Mit ihren unfairen Arbeitsbedingungen stehen digitale Plattformen wie Essenslieferdienste immer wieder in der Kritik. Nun hat die EU-Kommission einen Entwurf vorgelegt, wie sie die Mitarbeitende dieser Plattformen besser stellen will.

 (Bild: Gorillas)
Bild: Gorillas
Bisher waren die FahrerInnen von Uber, Lieferdiensten oder andere Plattform-Arbeiter scheinselbständig und damit weitgehend rechtlos. Nun hat die EU-Kommission einen Entwurf vorgelegt zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser , der die Scheinselbständigkeit stoppen soll.

Mit der vorgeschlagenen Richtlinie soll sichergestellt werden, dass Personen, die über digitale Arbeitsplattformen arbeiten, den rechtmäßigen Beschäftigungsstatus erhalten, der ihren tatsächlichen Arbeitsregelungen entspricht. Sie enthält eine Liste von Kontrollkriterien, mit deren Hilfe festgestellt werden kann, ob es sich bei der Plattform um einen 'Arbeitgeber' handelt.

Erfüllt die Plattform mindestens zwei der Kriterien, wird rechtlich davon ausgegangen, dass sie ein Arbeitgeber ist. Den über sie arbeitenden Personen würden daher die mit dem Status 'ArbeitnehmerIn' verbundenen Arbeitnehmerrechte und sozialen Rechte zustehen. Die als 'ArbeitnehmerIn' eingestuften Personen hätten damit gegebenenfalls Anspruch auf den Mindestlohn (sofern vorhanden), Tarifverhandlungen, geregelte Arbeitszeiten und Gesundheitsschutz, bezahlten Urlaub und verbesserten Zugang zum Schutz vor Arbeitsunfällen, Leistungen bei Arbeitslosigkeit und Krankheit sowie beitragsabhängige Altersrente. Plattformen hätten das Recht, diese Einstufung anzufechten oder "zu widerlegen", wobei sie nachweisen müssen, dass kein Beschäftigungsverhältnis besteht.

Nach EU-Einschätzung arbeiten über 28 Millionen Menschen in der EU über digitale Arbeitsplattformen. Im Jahr 2025 wird mit 43 Millionen Beschäftigten gerechnet. Die überwiegende Mehrheit dieser Menschen ist tatsächlich selbstständig. Allerdings wird davon ausgegangen, dass 5,5 Millionen fälschlicherweise als Selbstständige eingestuft werden. Zwischen 2016 und 2020 verfünffachten sich die Einnahmen in der Plattformwirtschaft annähernd, von schätzungsweise 3 Mrd. Euro auf rund 14 Mrd. Euro.

"Wir müssen das Arbeitsplatzpotenzial digitaler Plattformen optimal nutzen. Wir sollten aber auch dafür sorgen, dass es sich um hochwertige Arbeitsplätze handelt, durch die keine prekären Beschäftigungsverhältnisse gefördert werden, damit über Plattformen arbeitende Menschen über Sicherheit verfügen und ihre Zukunft planen können", sagt der für Beschäftigung und soziale Rechte zuständige EU-Kommissar Nicolas Schmit‘Nicolas Schmit’ in Expertenprofilen nachschlagen .
Neuer Kommentar  Kommentare:
Schreiben Sie Ihre Meinung, Erfahrungen, Anregungen mit oder zu diesem Thema. Ihr Beitrag erscheint an dieser Stelle.
alle Veranstaltungen Webcasts zu diesem Thema:
Dienstleister-Verzeichnis Agenturen/Dienstleister zu diesem Thema:
Experten-Profile Genannte Personen: