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Verstoß gegen Button Lösung: Einstweilige Verfügung gegen Amazon
30.07.2013 Das Landgericht München I (Az. 33 O 12678/13) hat gegen den Onlinehändler Amazon eine einstweiligen Verfügung erlassen und untersagt Amazon ab sofort, die kostenpflichtige Amazon-Prime-Mitgliedschaft über die Schaltfläche "Jetzt kostenlos testen" anzubieten. Damit folgte das Gericht dem Antrag des VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. .
Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.