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Unter der EU-Fahne dräut viel Arbeit für Shopbetreiber mit digitalen Gütern (Bild: Wandersmann/pixelio.de)
Bild: Wandersmann/PIXELIO
Unter der EU-Fahne dräut viel Arbeit für Shopbetreiber mit digitalen Gütern

Umsatzsteuer-Änderung ab 2015: Was Shopbetreiber jetzt alles tun müssen

29.07.2014 - Kaum hat auch der letzte Onlinehändler zähneknirschend auf SEPA umgestellt, da droht schon wieder Ungemach: Ab Januar 2015 gelten neue Umsatzsteuer-Sätze für digitale Dienstleistungen und Produkte. Das bedeutet für deutsche ECommerce-Verantwortliche viel Arbeit.

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Die iBusiness-Handlungsmatrix zeigt, wie langfristig die vorgestellten Aufgaben angegangen werden müssen.
TL;DR
Betroffene Produktgruppen und Märkte eruieren
Mitte Juli 2014 hat der Bundesrat der Mehrwertsteuer-Neuregelung auf digitale Produkte und Dienstleistungen zugestimmt zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser . Damit ändern sich die Steuerregelungen für Onlineshop-Betreiber am Januar 2015 wieder einmal.

Künftig muss ein europäischer Händler die Umsatzsteuer in das Land abführen, in dem der Kunde ansässig ist. Bisher wird die Umsatzsteuer in dem Staat entrichtet, in dem das jeweilige Unternehmen ansässig ist. Die Regelung, mit der EU-Recht umgesetzt wurde, tritt am 1.1.2015 in Kraft. Die neuen Umsatzsteuer-Regelungen gelten für Unternehmen, die Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie elektronische Dienstleistungen an Privatpersonen in d

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