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Automatisiertes Schufa-Scoring verstößt offenbar gegen Europarecht
20.03.2023 Die private Wirtschaftsauskunft Schufa stellt die Kreditwürdigkeit von BürgerInnen und möglichen Geschäftspartnern als Punktewert dar, der automatisiert berechnet wird. Diese Praxis und die Speicherung bestimmter Daten sind laut einem Gutachter des Europäisches Gerichtshofs aber rechtswidrig. Nun verkürzt die Schufa immerhin die Speicherdauer für die Einträge zu abgeschlossenen Privatinsolvenzen von drei Jahren auf sechs Monate.
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Einem neuen Gutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)
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Hintergrund des Verfahrens vor dem EuGH sind mehrere Klagen aus Deutschland. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hatte Fälle dem EuGH vorgelegt, um grundsätzlich das Verhältnis zur europäischen Datenschutzgrundverordnung klären zu lassen. In einem Fall aus Hessen hatte ein Kläger, dem ein Kredit verwehrt worden war, die Schufa aufgefordert, einen Eintrag zu löschen und ihm Zugang zu den Daten zu gewähren. Die Schufa teilte ihm jedoch nur seinen Score-Wert und allgemeine Informationen zur Berechnung mit. Ein schon Jahre zurückliegendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hatte bestätigt, dass die Berechnungsmethode ein Geschäftsgeheimnis ist.
Die Datenschutzgrundverordnung schreibt jedoch vor, dass Bewertungen, die für Betroffene rechtliche Wirkung entfalten und erhebliche Auswirkungen haben können, nicht nur durch die automatisierte Verarbeitung von Daten getroffen werden dürfen. Laut dem Generalanwalt stelle aber bereits die automatisierte Erstellung eines Wahrscheinlichkeitswerts über die Kreditwürdigkeit - der Score-Wert - eine solche verbotene automatische Entscheidung dar. Das gelte auch, wenn dann noch Dritte wie beispielsweise Banken endgültig entschieden, ob die Person kreditwürdig sei.
Die Schufa selber äußerte sich auf ihrer Website
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Vor dem Hintergrund des Verfahrens verkürzt die Schufa ab sofort die Speicherdauer für die Einträge zu abgeschlossenen Privatinsolvenzen von drei Jahren auf sechs Monate. Damit wolle man Klarheit und Sicherheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher schaffen, teilte eine Sprecherin in Karlsruhe mit.
Ein Urteil zur Schufa-Praxis wird im Sommer erwartet. Das Gutachten ist für die Richter nicht bindend, oft folgen sie ihm aber.