Meta muss wegen Datenschutzverstößen 390 Millionen Euro Strafe zahlen
09.01.2023 Die irische Datenschutzbehörde verhängt die hohe Strafe, weil Meta Facebook- und Instagram-NutzerInnen durch Klauseln in seiner AGB gezwungen haben soll, personalisierter Werbung zuzustimmen. Zu der Prüfung musste die Behörde allerdings vier Jahre lang gedrängt werden.
Die Entscheidung geht auf drei Beschwerden der Datenschutzorganisation Noyb aus dem Mai 2018 zurück, als die EU-Datenschutzrichtlinie DSGVO in Kraft trat. Davor war Meta auf die Zustimmung von NutzerInnen angewiesen, um deren persönliche Daten für personalisierte oder verhaltensbezogene Werbung nutzen zu können. Nach Inkrafttreten der Richtlinie versuchte Meta, die in der DSGVO geforderte Einwilligung zu umgehen, indem es eine Klausel in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eingefügt hat, die NutzerInnen praktisch zwang, ihre Daten freizugeben.
Die DPC hatte Meta zunächst Recht gegeben, änderte ihre Haltung aber letztlich nach mehrfachen Einsprüchen von EU-Datenschutzbehörden. Die Folge: Um personalisierte Werbung anbieten zu können, muss Meta die "Opt-in"Zustimmung der NutzerInnen einholen und muss ihnen eine "Ja/Nein"-Option anbieten. Andere Formen der Werbung, wie kontextbezogene Werbung, werden durch die Entscheidung nicht untersagt. Meta verwies auf frühere Absprachen mit der DPC und kündigte an, in Berufung zu gehen.
Datenschützer Max Schrems von Noyb kommentiert: "Das ist ein schwerer Schlag für die Gewinne von Meta in der EU. Jeder muss jetzt diese Apps auch ohne personalisierter Werbung nutzen können. Die Entscheidung sorgt auch für gleiche Wettbewerbsbedingungen mit anderen Werbetreibenden, die ebenfalls die Zustimmung der Nutzer einholen müssen."